ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von ,,NGI – Next Generation Internet’’ für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und von Telediensten.
(NGI Satellit)
1. Geltungsbereich
,,NGI – Next Generation Internet’’ ist ein eingetragenes und geschütztes Markenzeichen. Der Datendienst ,,NGI – Next Generation Internet’’ wird von der H3 netservice GmbH, Schlulterblatt 58, 20357 Hamburg (nachfolgend "Provider") erbracht und erbringt für ihre Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und Teledienste (nachfolgend insgesamt auch "Dienstleistungen") zu den von NGI in ihren Preislisten genannten Tarifen.
2. Vertragsgegenstand
NGI – Next Generation Internet’’ bietet einen Internetzugang für Breitband-Dienste über Satellit an. Dabei müssen alle in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführten, technischen Vorrausetzungen vorhanden sein, ebenfalls die benötigte Hardware. Die Leistungsbeschreibungen der zur Verfügung gestellten Zugänge sind unter www.ngi.de abrufbar und fester Vertragsbestandteil. NGI gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server von 95 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NGI liegen (höherer Gewalt, Verschulden Dritter etc). ,,NGI – Next Generation Internet’’ kann den Internet Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Wartungsfenster werden unter www.ngi.de ver öffentlicht.
3. Entgelte/Zahlungsbedingungen
3.1 ,,NGI – Next Generation Internet’’ ist berechtigt, die Entgelte in einem laufenden Vertrag maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. ,,NGI – Next Generation Internet’’ verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
3.2.Die Höhe des Nutzungsentgelt bemisst sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif im Zeitpunkt der Anmeldung. NGI ’’Next Generation Internet’’ hat das Recht, die Grundgebühr für die Vertragslaufzeit monatlich im Voraus einzuziehen. Der Abrechnungszeitraum beträgt jeweils einen Kalendermonat, hiervon ausgenommen ist der erste Abrechnungszeitraum. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsschlusses im Anmeldemonat und endet am letzten Tag des darauf folgenden Kalendermonats. Am Ende des Abrechnungszeitraumes erhält der Kunde eine Abrechnung. Die Leistungen des Providers sind im Zeitpunkt des Zuganges der Rechnung fällig.
3.3 Die Rechnungen können per Mail an eine vom Kunden bei der Anmeldung angegebene Adresse gesendet werden. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist NGI berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Postkosten in Höhe von EUR 1,50.- pro Rechnung zu verlangen.
3.4 Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt NGI, angefallene Entgelte über sein angegebenes Bankkonto einzuziehen. Dabei hat der Kunde für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen, um unnötige Gebühren zu vermeiden. Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet NGI mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00€ . Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nach einer eventuellen Anmahnung durch NGI nicht nach, so ist NGI berechtigt den Zugang sofort und ohne weitere Ankündigung zu sperren und einen Inkassodienst zu beauftragen. Diese Inkasso-Kosten sind vom Kunden zu tragen. Ebenfalls ist der Kunde verpflichtet NGI über Änderungen in der Bankverbindung, Post- oder E-Mailadresse oder sonstigen vertragsrelevanten Daten mindestens 14 Tage vor Monatsende schriftlich per Briefpost, Fax oder E-Mail zu informieren.
3.5 Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangserkennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber NGI für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt NGI von den Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
3.6 Im Verzugsfall berechnet NGI Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, den Internet-Zugang sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
3.7 Die Rechnungsbeträge gelten nach Ablauf von sechs Wochen ab Rechnungszugang als anerkannt. Einwendungen können nur vor Ablauf dieser Frist erhoben werden, bedürfen der Begründung und müssen per Brief oder Fax dem Provider zugehen. Der Kunde wird hierauf und die Folgen des Fristablaufes noch einmal in jeder Rechnung aufmerksam gemacht.
3.9 NGI Next Generation Internet’’ kann jederzeit einen externen Dienstleister mit der Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sowie aller Forderungen gegen über seinen Kunden beauftragen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers vermieden wird.
4.2 Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten von NGI nicht verlangen.
4.3 Der Kunde darf nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde NGI unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“).
5. Vertragsbeginn, -ende und Schadensersatz, Widerrufsrecht
5.1 Das Auftragsformular ist mit allen abverlangten persönlichen Angaben ausgefüllt und mit Unterschrift dem Provider per Post oder Fax zu zusenden.
NGI ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der NGI Internet-Dienst innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. In jedem Fall wird der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung an die bei Anmeldung angegebene E-Mailadresse erhalten.
5.2 Der Vertrag über die Nutzung des NGI Internet-Zugangs kommt mit der Zusendung der Zugangsdaten zustande. Erfolgt die Freischaltung des NGI Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.
5.3 Der Vertrag für die Nutzung der Tarife NGI Satellit hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 oder 12 Monaten, je nachdem wie dies Seitens des Kunden bei Anmeldung festgelegt wird.
5.4 Ist der Vertrag auf 12 Monate geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. Die Kündigungsfrist für Verträge mit monatlicher Laufzeit beträgt 2 Wochen zum
Monatsende und muss immer spätestens am 15. des jeweiligen Kalendermonats
schriftlich, hierzu zählen auch Fax und E-Mail, eingehen.
5.5 Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt NGI insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
- bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine der in Ziffer 5.1, 5.3, 5.4, oder 5.6 geregelten Pflichten verstößt,
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.6 Im Falle der von NGI ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist NGI berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass NGI überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
5.7 Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt für Fernabsatzgeschäfte folgendes:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
"H3 netservice GmbH", Schulterblatt 58 - 20357 Hamburg Telefax: 0180- 500 5377 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-COM, abweichende Kosten aus den Mobilfunknetzen sind möglich) oder per E-Mail an info(at) h3-netservice.de
Wichtiger Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die H3 netservice GmbH mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
6. Nutzung
6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen oder Netzwerken mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von Faventia bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den NGI Internet-Zugang nutzt.
6.2 Fair Use Policy
Der NGI-Service sowie der Preis wurden auf die speziellen Bedürfnisse von Privathaushalten abgestimmt, die den Service in nicht-kommerzieller Art und Weise nutzen, um jedem ,,Durchschnittsnutzer’’ einen gleichberechtigten Zugang zum Internet zu ermöglichen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungszeit oder dem Nutzungsumfang. Unsere Fair Use Policy soll verhindern, dass das Satellitennetzwerk durch Aktivitäten einer kleinen Anzahl von Nutzern lahm gelegt wird. Nutzer, die sich in ihrer täglichen durchschnittlichen Nutzung innerhalb des von der Mehrheit der anderen Nutzer genutzten Spektrums bewegen, haben keinerlei Beschränkungen ihres Daten-Durchlaufs zu befürchten. Nutzer jedoch, die kontinuierlich große Datenmengen herunter- laden, unterliegen einer anteilsmäßigen Beschränkung der Durchlaufleistung bis ihre durchschnittliche Nutzung auf das durchschnittliche Nutzungsniveau pro Nutzer zurückgegangen ist.
Hierfür behalten wir uns das Recht vor, Downloadbeschränkungen auszusprechen, soweit dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass alle
Nutzer einen vergleichbaren Zugang zu dem zur Verfügung gestellten Hochgeschwindigkeitsdownload Service haben, jeweils gemessen an der kumulierten Nutzung über einen Zeitraum der letzten 30 Tage.
7. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche
7.1 Der Kunde stellt NGI von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursachen in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Zugangskennung des Kunden haben.
7.2 Die Benutzung der von NGI bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software (z.B. Java-Applets), die sich über den NGI Internet-Zugang laden lässt.
7.3 Mängel und Störungen sind NGI unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich, hierzu zählen auch Fax oder e-Mail, mitzuteilen.
7.4 Für Personenschäden haftet NGI unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet NGI nur dann, wenn NGI oder einer ihrer Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Vertragpflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NGI oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von NGI auf solche typischen Schäden begrenzt, die für NGI zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
7.5 Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
7.6 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
8. Datenschutz
8.1 NGI weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
8.2 Die anfallenden Verbindungszeiten werden vom Betreiber des von NGI genutzten Internet-Zugangsnetzes (Backbone) erfasst und an NGI zu Abrechnungszwecken übermittelt.
9. Sonstiges
9.1 NGI ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die hohe Qualität des von NGI bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Zugangsdienste erforderlich machen. NGI wird dem Kunden neue Einwahldaten deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren – ggf. ausschließlicher Verwendung – auffordern.
9.2 Führt der Wechsel des Zugangsnetzes für den Kunden zu einer Erhöhung der Verbindungsentgelte, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Ersten des nächsten Abrechnungsmonats zu kündigen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
9.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).
9.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. NGI ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.
Hamburg, 01.06.2006 |