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Web www.ngi-net.de


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von ,,NGI - Next Generation Internet’’ für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und von Telediensten.

(DSL)

1. Geltungsbereich

"NGI - Next Generation Internet" ist ein eingetragenes und geschütztes Markenzeichen. Der Datendienst "NGI - Next Generation Internet" wird von der H3 Netservice GmbH, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg (nachfolgend "Provider") erbracht und erbringt für ihre Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und Teledienste (nachfolgend insgesamt auch "Dienstleistungen") zu den von NGI - Next Generation Internet in ihren Preislisten genannten Tarifen.

2. Vertragsgegenstand

Der Provider bietet – soweit verfügbar – in Verbindung mit einem DSL-Anschluss der T-COM einen Internetzugang für Breitband-Dienste an. Dabei muss ein DSL Anschluss der T-COM vorhanden sein, ebenfalls die benötigte Hardware. Die Leistungsbeschreibungen der zur Verfügung gestellten Zugänge sind unter www.ngi-net.de abrufbar und fester Vertragsbestandteil. NGI gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server von 95 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NGI liegen (höherer Gewalt, Verschulden Dritter etc). Der Provider kann den Internet Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Wartungsfenster werden unter www.ngi-net.de veröffentlicht.

3. Preis- und Leistungsänderungen, Änderung der AGB

3.1 Der Provider ist berechtigt, Verbindungsentgelte zu ändern. Der Provider wird den Kunden über Änderungen online informieren. Die Verbindungsentgelte werden ebenfalls von NGI unter www.ngi-net.de online veröffentlicht, zusätzlich liegt die jeweils aktuelle Preisliste zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Kundenservice von NGI - Next Generation Internet, Amsinckstrasse 71a, 20097 Hamburg bereit. Wenn der Kunde mit Änderungen der Preise für die Verbindungs- oder sonstigen Entgelte nicht einverstanden ist, kann dieser den Vertrag mit dem Provider jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Preiserhöhungen bei Tarifen mit monatlich festgelegter Grundgebühr gelten als vom Nutzer genehmigt und werden Bestandteil des Vertrages, es sei denn, der Nutzer hat innerhalb eines Monats ab Änderungsbekanntgabe per Brief, Fax oder E-Mail der Änderung ganz oder teilweise widersprochen. Der Provider wird dem Nutzer bei Beginn der Online- Änderungsmitteilung auf die Bedeutung und die Folgen seines Verhaltens besonders hinweisen.

4. Entgelte/Zahlungsbedingungen

4.1. Die Höhe des Nutzungsentgelts bemisst sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif im Zeitpunkt der Anmeldung. Der Provider hat das Recht, die Grundgebühr für die Vertragslaufzeit monatlich im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsschlusses und endet am vom Provider bestimmten Abrechnungsstichtag. Eine Verschiebung des Abrechnungsstichtages durch den Provider wird den Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist mitgeteilt. Dauert eine Verbindung von letzten Tag eines Kalendermonats bis zum 1. Tag des Folgemonats ohne Unterbrechung, so wird die Verbindung im EVN in dem Monat angezeigt, in dem Sie aufhört, zugeordnet und berechnet wird die volle Verbindung aber immer zu dem Monat wo diese gestartet wurde. Die Abrechnung der Services erfolgt nach Erbringung der Leistung und ist mit Zugang der Rechnung fällig.

4.2 Bei Tarifen mit einem monatlich zugewiesenen Freivolumen wird dieses im ersten Abrechnungszeitraum nur anteilig für den Monat bereitgestellt.

4.3 Die monatlichen Abrechnungen werden im PDF- Format im NGI Kundencenter auf www.ngi-net.de bereitgestellt. Nach Fertigstellung der Rechnung erhält der Kunde diesbezüglich eine Nachricht per E-Mail an das jeweilige NGI Postfach oder an die bei Anmeldung angegebene E-Mailadresse. Die Vergabe der Login - Daten für das persönliche Kundencenter erfolgt bei Anmeldung. Eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, aufgrund eines Verlangens des Kunden, ist generell nicht vorgesehen. Kommt der Provider dennoch auf freiwilliger Basis diesem Verlagen nach, wird für diese Sonderleistung
1,50 € pro Vorgang für Gebühren und Porto berechnet.

4.4 Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt den Provider, angefallene Entgelte über sein angegebenes Bankkonto einzuziehen. Dabei hat der Kunde für ausreichende Deckung seines Kontos zu sorgen, um unnötige Gebühren zu vermeiden. Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet der Provider mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nach einer eventuellen Anmahnung durch den Provider nicht nach, so ist der Provider berechtigt den Zugang sofort und ohne weitere Ankündigung zu sperren und ein Inkassobüro zu beauftragen. Diese Inkasso-Kosten sind vom Kunden zu tragen. Ebenfalls ist der Kunde verpflichtet den Provider über Änderungen in der Bankverbindung, Post- oder E-Mailadresse oder sonstigen vertragsrelevanten Daten mindestens 14 Tage vor Monatsende schriftlich per Briefpost, Fax oder E-Mail zu informieren. Alternativ kann die Änderung im Kundencenter auf www.ngi-net.de online durchgeführt werden.

4.5 Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangsdaten verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangsdaten sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet gegenüber dem Provider für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Der Kunde stellt den Provider von den Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

4.6 Im Verzugsfall berechnet der Provider Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, den Internet-Zugang sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

4.7 Die Rechnungsbeträge gelten nach Ablauf von sechs Wochen ab Rechnungszugang als anerkannt. Einwendungen können nur vor Ablauf dieser Frist erhoben werden, bedürfen der Begründung und müssen per Brief, Fax oder E-Mail dem Provider zugehen. Der Kunde wird hierauf und auf die Folgen des Fristablaufes noch einmal in jeder Rechnung aufmerksam gemacht.

4.8 Der Provider kann jederzeit einen externen Dienstleister mit der Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen sowie aller Forderungen gegenüber seinen Kunden beauftragen.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers vermieden wird.

5.2 Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung findet nicht statt. Der Kunde kann die nachträgliche Löschung von Inhalten vom Provider nicht verlangen.

5.3 Der Kunde darf nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographischen und/oder erotischen Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde dem Provider unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).

5.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“).

6. Vertragsbeginn, -Ende und Schadensersatz, Widerrufsrecht

6.1 Der Provider ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der NGI Internet-Dienst innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. In jedem Fall wird der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten.

6.2 Der Vertrag über die Nutzung des NGI Internet-Zugangs kommt mit der Auftragsbestätigung und Zusendung der Zugangsdaten zustande. Erfolgt die Freischaltung des NGI Internet-Zugangs zu einem früheren Zeitpunkt, kommt der Vertrag bereits durch die Freischaltung zustande.

6.3 Beide Vertragsparteien haben ein Kündigungsrecht. Die für die einzelnen Tarife und Leistungen geltenden Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten sind den jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen auf www.ngi-net.de zu entnehmen. Ist keine feste Vertragslaufzeit vereinbart, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats möglich (Frühestens jedoch zum Ende einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit). Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, hierzu zählt auch E-Mail oder Fax. Die kündigende Partei trägt hinsichtlich des Zugangs der Kündigung des Nutzers die Beweislast. Allen DSL Call by Call Tarifen (Tarife ohne monatliche Grundgebühr) liegt keine Kündigungsfrist zu Grunde. Auf die Kündigung/ Deaktivierung durch den Provider von Call by Call Tarifen bei längerer Nichtnutzung wird explizit im § 6 Abs.5 eingegangen.

6.4 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn der Vertrag nicht gemäß Kündigungsfrist zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird.

6.5 Wird durch den Kunden mit einem DSL Call By Call Tarif (Tarif ohne feste monatliche Grundgebühr) über einen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten keine Verbindung zum Internet über die zugewiesene Benutzerkennung des Providers hergestellt, wird der Kunde per E-Mail darüber informiert, dass sowohl der Internetzugang als auch das bereitgestellte
E-Mailpostfach innerhalb von 4 Wochen deaktiviert werden, insofern innerhalb dieser Frist keine neue Einwahl in das Internet stattfindet.

6.6 Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt dem Provider insbesondere dann vor, wenn der Kunde:
- bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät,
- bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
- schuldhaft gegen eine der in Ziffer 5.1, 5.3, 5.4, oder 5.6 geregelten Pflichten verstößt,

6.7 Im Falle der vom Provider ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist der Provider berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass dem Provider überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

6.8 Um bei NGI ausgezeichnete Übertragungsgeschwindigkeiten bei allen Standarddiensten zu gewährleisten, behält der Provider sich vor, andere Dienste (insbesondere Filesharing) in ihrer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit einzuschränken.

6.9 Bei zu hohem Nutzungsaufkommen im Tarif Flatrate, d.h. bei einer regelmäßigen Abweichung des durchschnittlichen Nutzungsvolumen aller Kunden im jeweiligen Tarif, um mehr als das dreifache Nutzungsvolumen, hat der Provider das Recht, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung und im Interesse der Gesamtheit aller Kunden zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

6.10 Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt für Fernabsatzgeschäfte folgendes:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
"H3 netservice GmbH", Schulterblatt 58 - 20357 Hamburg Telefax: 0180- 500 5377 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-COM, abweichende Kosten aus den Mobilfunknetzen sind möglich) oder per E-Mail an info(at) h3-netservice.de

Wichtiger Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die H3 netservice GmbH mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

7. Nutzung

7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen oder Netzwerken mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif (NGI– TDSL Volumentarif) mit zentraler Einwahl nutzt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem vom Provider bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den NGI Internet-Zugang nutzt.

7.2 Im Rahmen der Zugangskennung wird dem Kunden optional eine oder mehrere Mailboxen für E-Mails bereitgestellt. Es handelt sich bei dem zur Verfügung gestellten E-Mailpostfach um einen kostenlosen Zusatzdienst. Ein Anspruch auf eine kostenfreie NGI E-Mailadresse ohne einen NGI Internetzugang zu nutzen besteht nicht. Bereits bei einer Auslastung der Kapazität von 70% des Mailpostfaches wird der Kunde durch eine automatisch generierte E-Mail davon in Kenntnis gesetzt. Die Kapazität des Postfachs beträgt 5 MB. Pro empfangner E-Mail darf ein Datenvolumen von 3,5 MB nicht überschritten werden. Ist die Aufnahmekapazität der Mailbox für eine eingehende E-Mail nicht mehr ausreichend um diese aufzunehmen, wird diese E-Mail vom Provider abgewiesen. Der Versender der abgewiesen E-Mail wird mittels einer allgemeingültigen Rückmeldung per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt. Ansprüche gegen den Provider können hieraus nicht entstehen. Die Kapazität einer evtl. Kunden-Homepage ergibt sich aus dem auf der Homepage des Providers ausgewiesenen Wert.

7.3 Der Provider kann zum Schutz der Nutzer und der Infrastruktur vor unverlangt zugesandten Massenmails(spam) den Empfang und die Zustellung von eingehenden E-Mails ablehnen, wenn aufgrund eines automatisierten Prüfverfahrens eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es sich bei der betroffenen Nachricht um eine unverlangt zugesandte Massenmail handelt. Der Versender der abgewiesen E-Mail wird mittels einer allgemeingültigen Rückmeldung per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Annahme verweigert wurde. Für hierbei auftretende Fehler und daraus resultierenden Datenverluste haftet der Provider nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

8. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

8.1 Der Kunde stellt den Provider von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursachen in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits-, oder sonstigen Schutzrechten unter Verwendung der Zugangskennung des Kunden haben.

8.2 Die Benutzung der von NGI bereitgestellten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich insbesondere auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Software (z.B. Java-Applets), die sich über den NGI Internet-Zugang laden lässt.

8.3 Mängel und Störungen sind NGI unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis, schriftlich per Email, FAX oder Briefpost mitzuteilen.

8.4 Für Personenschäden haftet der Provider unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet der Provider nur dann, wenn der Provider oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragpflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Provider oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Providers auf solche typischen Schäden begrenzt, die für den Provider zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.

8.5 Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8.6 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 8 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

9. Datenschutz

9.1 Der Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.

9.2 Die anfallenden Verbindungszeiten werden vom Betreiber des von NGI genutzten Internet-Zugangsnetzes (Backbone) erfasst und an den Provider zu Abrechnungszwecken übermittelt.

10. Sonstiges

10.1 Der Provider ist berechtigt, das Zugangsnetz ins Internet (Backbone) jederzeit zu wechseln. Die hohe Qualität des von NGI bereitgestellten Internet-Zugangs kann eine Änderung der Zugangsdienste erforderlich machen. Der Provider wird dem Kunden neue Einwahldaten deshalb unverzüglich mitteilen und ihn zu deren – ggf. ausschließlicher Verwendung – auffordern.

10.2 Führt der Wechsel des Zugangsnetzes für den Kunden zu einer Erhöhung der Verbindungsentgelte, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Ersten des nächsten Abrechnungsmonats zu kündigen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

10.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).

10.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. NGI ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.

Stand: 10.05.2005



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