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AGB NGI DSL Anschluss

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von ,,NGI - Next Generation Internet’’ für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und von Telediensten. AGB für NGI DSL Anschlüsse

1. Geltungsbereich

"NGI - Next Generation Internet" ist ein eingetragenes und geschütztes Markenzeichen. Der Datendienst "NGI - Next Generation Internet" wird von der H3 Netservice GmbH, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg (nachfolgend "Provider") erbracht und erbringt für ihre Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und Teledienste (nachfolgend insgesamt auch "Dienstleistungen") zu den von NGI - Next Generation Internet in ihren Preislisten genannten Tarifen.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten in Verbindung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für die Überlassung von NGI DSL-Anschlüssen durch die H3 netservice GmbH (nachfolgend Provider genannt). Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch dann, wenn auf sie in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2 Mit dem NGI DSL-Anschluss ermöglicht der Provider dem Kunden einen schnellen Zugang zum Internet. Die Überlassung des erforderlichen Telefon-Anschlusses, von DSL-Hardware, die Überlassung des Internet-Zugangs über einen Internet Service Provider sowie sonstige Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Soweit solche zusätzlichen Leistungen mit dem Provider vereinbart werden, gelten für diese die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NGI sowie etwaige Besondere Bedingungen für die jeweilige Leistung.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt der Provider nicht an, es sei denn, der Provider hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Provider in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragspartner sowie der für den jeweiligen Anschluss geltenden Leistungsbeschreibung.

2.2 Der Provider ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Der Provider ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet die vereinbarten Entgelte entsprechend dem vereinbarten Tarif fristgerecht zu zahlen. Der Kunde muss auf seine Kosten die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen. Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des NGI DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten. Der Kunde verpflichtet sich, NGI die Aufwendungen für eine aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgter Überprüfung der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von NGI vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Der Kunde sichert zu, dass die NGI von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, NGI jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von NGI binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden.

4. Nutzung durch Dritte

Der Kunde darf den NGI DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von NGI Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Höhe des Nutzungsentgelts bemisst sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif im Zeitpunkt der Anmeldung. Der Provider hat das Recht, die Grundgebühr für die Vertragslaufzeit monatlich im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag des Vertragsschlusses bis zum letzten Tag des darauf folgenden Kalendermonats. Die Berechnung der weiteren Monate bezieht sich auf einen vollen Kalendermonat.

5.2 Sonstige Entgelte sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen.

5.3 Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. NGI wird die Rechnung dem Kunden vor Lastschrifteinzug per e-mail oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der Kunde ermächtigt NGI, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet NGI EUR 10,00 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist NGI berechtigt, ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt und Portokosten zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

5.4 Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Änderung der Entgelte, der Leistungsbeschreibung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

6.1 Der Provider ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

6.2 Bei sonstigen Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird NGI den Änderungsvorschlag dem Kunden in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. NGI verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

7. Verzug

7.1 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so ist der Provider berechtigt, den NGI -DSL-Anschluss auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu zahlen.

7.2 Gerät der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so ist der Provider berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt NGI vorbehalten.

7.4 Gerät NGI mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn NGI eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

7.5 Im Falle der von NGI ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist NGI berechtigt, einen Betrag in Höhe von 30% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass NGI überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

8. Kündigung

8.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.

8.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von NGI mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

8.3 Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. NGI ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

8.4 Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

8.5 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

9. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche

9.1 Mängel und Störungen sind NGI unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

9.2 Für Schäden haftet der Provider nur dann, wenn der Provider oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NGI oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von NGI auf den Schaden beschränkt, der für NGI bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

9.3 Die Haftung von NGI wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

9.4 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

10. Widerrufsrecht

Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt für Fernabsatzgeschäfte folgendes:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
"H3 netservice GmbH", Schulterblatt 58 - 20357 Hamburg Telefax: 0180- 500 5377 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-COM, abweichende Kosten aus den Mobilfunknetzen sind möglich) oder per E-Mail an info(at) h3-netservice.de

Wichtiger Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die H3 netservice GmbH mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

 

11. Sonstiges

10.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Providers auf Dritte übertragen.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hamburg. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3 Für die von NGI auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Stand 08/2005



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