| AGB NGI DSL Anschluss
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von ,,NGI - Next Generation Internet’’
für
die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
und von Telediensten.
AGB für NGI DSL Anschlüsse
1. Geltungsbereich
"NGI - Next Generation Internet" ist ein eingetragenes und geschütztes Markenzeichen. Der Datendienst "NGI - Next Generation Internet" wird von der H3 Netservice GmbH, Schulterblatt 58, 20357 Hamburg (nachfolgend "Provider") erbracht und erbringt für ihre Vertragspartner (nachfolgend "Kunden") Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit und Teledienste (nachfolgend insgesamt auch "Dienstleistungen") zu den von NGI - Next Generation Internet in ihren Preislisten genannten Tarifen.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten in Verbindung mit der
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung für die Überlassung von
NGI
DSL-Anschlüssen durch die H3 netservice GmbH (nachfolgend Provider genannt).
Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch dann, wenn auf sie
in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2
Mit dem NGI DSL-Anschluss ermöglicht der Provider dem Kunden einen schnellen
Zugang zum Internet. Die Überlassung des erforderlichen Telefon-Anschlusses,
von DSL-Hardware, die Überlassung des Internet-Zugangs über einen
Internet
Service Provider sowie sonstige Leistungen sind nicht Gegenstand dieser
Bedingungen. Soweit solche zusätzlichen Leistungen mit dem Provider
vereinbart werden, gelten für diese die entsprechenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von NGI sowie etwaige Besondere Bedingungen für
die
jeweilige Leistung.
1.3
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB
des
Kunden erkennt der Provider nicht an, es sei denn, der Provider hat diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch
dann ausschließlich, wenn der Provider in Kenntnis entgegenstehender AGB
des
Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Vereinbarungen
der Vertragspartner sowie der für den jeweiligen Anschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
2.2
Der Provider ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der
vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und
Infrastruktur. Der Provider ist berechtigt, die technischen Mittel,
insbesondere die Technologie und Infrastruktur zu wechseln, soweit keine
berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese
für ihn zumutbar sind.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet die vereinbarten Entgelte entsprechend
dem vereinbarten Tarif fristgerecht zu zahlen. Der Kunde muss auf seine Kosten
die für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung erforderliche
elektrische Energie sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich
zugehöriger Erdung zur Verfügung stellen. Dem Kunden obliegt es, den
für die Nutzung des NGI DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss
auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu
unterhalten. Der Kunde verpflichtet sich, NGI die Aufwendungen für eine
aufgrund einer Störungsmeldung des Kunden erfolgter Überprüfung
der technischen Einrichtungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen
Einrichtungen im Verantwortungsbereich von NGI vorlag und der Kunde dies bei
zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. Der Kunde sichert zu,
dass die NGI von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er
verpflichtet sich, NGI jeweils unverzüglich über Änderungen der
mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von NGI binnen
15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses
betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden.
4. Nutzung durch Dritte
Der Kunde darf den NGI DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige
Zustimmung von NGI Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen oder weitervermieten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Höhe des Nutzungsentgelts bemisst sich nach dem vom Kunden gewählten
Tarif im Zeitpunkt der Anmeldung. Der Provider hat das Recht, die Grundgebühr
für die Vertragslaufzeit monatlich im Voraus einzuziehen. Der erste Abrechnungszeitraum
beginnt am Tag des Vertragsschlusses bis zum letzten Tag des darauf folgenden
Kalendermonats. Die Berechnung der weiteren Monate bezieht sich auf einen vollen
Kalendermonat.
5.2
Sonstige Entgelte sind nach Erbringen der Leistung zu zahlen.
5.3
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug
erfolgen. NGI wird die Rechnung dem Kunden vor Lastschrifteinzug per e-mail
oder in seinem persönlichen Konfigurationsmenü bekannt geben. Der
Kunde
ermächtigt NGI, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto
einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat,
berechnet NGI EUR 10,00 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach,
dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe
entstanden ist. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem
Postweg, ist NGI berechtigt, ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt und
Portokosten zu verlangen. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen
Preisliste.
5.4
Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unwidersprochenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Änderung der Entgelte, der Leistungsbeschreibung und der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
6.1 Der Provider ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen.
Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt
als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung
nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht.
Der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung
auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
6.2
Bei sonstigen Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung
oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird NGI den Änderungsvorschlag
dem Kunden in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt
als
erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang
der
Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. NGI verpflichtet sich, den
Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen
Widerspruchs hinzuweisen.
7. Verzug
7.1 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in nicht unerheblicher
Höhe in Verzug, so ist der Provider berechtigt, den NGI -DSL-Anschluss
auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet,
die monatlichen Entgelte weiter zu zahlen.
7.2
Gerät der Kunde - für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung
der
Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Entgelte oder - in
einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der
Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der den monatlichen
Grundpreis für zwei Monate erreicht in Verzug, so ist der Provider
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
7.3
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt NGI
vorbehalten.
7.4
Gerät NGI mit ihren Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde
nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn NGI eine vom Kunden
gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfrist muss mindestens
zwei Wochen betragen.
7.5
Im Falle der von NGI ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist
NGI
berechtigt, einen Betrag in Höhe von 30% der Summe aller monatlichen
Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung
während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu
verlangen,
falls der Kunde nicht nachweist, dass NGI überhaupt kein Schaden entstanden
ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser
Betrag.
8. Kündigung
8.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird,
hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
8.2
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das
Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von NGI mit einer Frist
von 30
Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum
Monatsende gekündigt werden.
8.3
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden
eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils
um
die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht
mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dies
gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. NGI
ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis
zu sechs
Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu
kündigen.
8.4
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
8.5
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch
durch Telefax als gewahrt gilt.
9. Haftungsbeschränkungen und Schadensersatzansprüche
9.1 Mängel und Störungen sind NGI unverzüglich, spätestens
aber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
9.2
Für Schäden haftet der Provider nur dann, wenn der Provider oder einer
ihrer
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in
einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden
auf
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NGI oder einem ihrer
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte
Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, ist die Haftung von NGI auf den Schaden beschränkt,
der
für NGI bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
9.3
Die Haftung von NGI wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden
sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
9.4
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV)
bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
10. Widerrufsrecht
Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt für Fernabsatzgeschäfte folgendes:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
"H3 netservice GmbH", Schulterblatt 58 - 20357 Hamburg Telefax: 0180- 500 5377 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-COM, abweichende Kosten aus den Mobilfunknetzen sind möglich) oder per E-Mail an info(at) h3-netservice.de
Wichtiger Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die H3 netservice GmbH mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
11. Sonstiges
10.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Providers auf Dritte übertragen.
10.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag
ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand
ist, Hamburg. Der Provider ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.3
Für die von NGI auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche
gleich welcher
Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf
beweglicher Sachen (CISG).
Stand 08/2005

|